15.02.2024 -
Dafür, wie ein römisch-katholischer Diözesanbischof zu seinem Amt kommt, gibt es verschiedene Wege. Der vom heutigen Kirchenrecht vorgesehene Normalfall ist die freie Ernennung durch den Papst, doch kann das jeweils geltende Staatskirchenrecht auch eine Wahl vorsehen – beispielsweise durch das Domkapitel, wie dies im Erzbistum Freiburg der Fall ist.
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