Mit (und in) der Kirche ist zu rechnen

18.05.2026 |

Alte Archivhasen (w, m, d) mit jahrzehntelanger Berufserfahrung kann so schnell nichts mehr überraschen, sollte man meinen. Doch selbst solche Fachleute müssen jederzeit damit rechnen, nicht unbedingt zu erwartende und daher interessante Funde zu machen. Beispielsweise zum Thema Rechnen, wie die Abbildung zeigt. Es handelt sich um einen kleinen Ausschnitt aus einem neun Seiten umfassenden Schriftstück, das sich in einer Akte mit dem Titel „Ablösung des Bauaufwandes, der Kompetenzen und der Bedürfnisse für Kirchen, Pfarreien, Kaplaneien, Meßner, Glöckner und Organistendienste“ findet, die unter der Rubrik bzw. Aktenplangruppe „Kirchenbaulichkeit“ im Bestand B 21 (Finanzkammer – Generalia) des EAF verwahrt wird. 

Ein Rechenbeispiel aus EAF, B 21/425.
 
Bei Akten aus der Finanzverwaltung ist freilich immer damit zu rechnen, dass es darin auch ums Rechnen gehen könnte – wobei wohl eher Addition oder Multiplikation zu erwarten ist. Dass hingegen mathematische Reihen und Potenzrechnen in kirchlichem Archivgut auftauchen, dürfte schon eher eine Überraschung sein. Wenn man freilich den Aktentitel („Ablösung…“) im verwaltungsjuristischen Sinn versteht, dann liegt die Überraschung allenfalls im Auge des Betrachters.

Noch näher an den Kern der Sache führend, und noch weniger überraschend, wird die scheinbar „höhere Mathematik“ dann, wenn man die Überschrift des Schriftstücks berücksichtigt: „Vergleichung über die Größe des Baulasten Kapitals der kirchlichen Gebäude zu Löffingen
  1. nach den Bestimmungen des Zehnt Ablösungs Gesetzes vom 15ten Nov[ember] 1833 
  2. nach den Bestimmungen des Gesetz Entwurfs des Gr[oßherzoglichen] Finanzministeriums über die Ablösung der nicht auf dem Zehnten haftenden Lasten.“
Auszug aus EAF, B 21/425.
 
Somit entpuppt sich die auf den ersten Blick höchst kompliziert wirkende Berechnung bei näherem Hinsehen als schlichte – für mathematisch unbewanderte Menschen immer noch hinreichend komplizierte – Zinseszinsrechnung. Und die Frage, warum solch eine Berechnung im EAF zu finden ist, lässt sich auch allein schon anhand der Überschrift unschwer beantworten: Die staatlich-kirchliche Finanzbehörde, der Katholische Oberstiftungsrat, in dessen Beständen die entsprechende Akte zu finden ist, war im Jahr 1868 vom Badischen Innenministerium aufgefordert worden, zum Entwurf eines (Bau)Lastenablösungsgesetzes Stellung zu nehmen. 

Zu diesem Zweck wurde am Beispiel der Pfarrei Löffingen detailliert durchgerechnet, welche finanziellen Auswirkungen eine Ablösung aufgrund des geplanten Gesetzes im Vergleich zum Zehntablösungsgesetz von 1833 hätte. Diesen Berechnungen wurden mehr oder minder fiktive Szenarien zugrunde gelegt. So sollte beispielsweise ein Neubau der Kirche nach 120 Jahren, der nächste dann nach 360 Jahren fällig werden und 40.300 Gulden kosten. Ein Neubau der zum Pfarrhaus gehörenden Scheune samt Stall sollte hingegen 2.300 Gulden kosten und in 130 Jahren fällig sein.
 
Durchgerechnet wurde freilich nicht nur, wie viel Geld für die Ablösung der Neubautenkosten aufzubringen sein würde, sondern auch die Unterhaltungskosten wurden berücksichtigt – deren Berechnung sieht auf den ersten Blick nicht minder kompliziert aus.
Die Unterschiede zwischen dem bereits bestehenden und dem geplanten neuen Gesetz wären recht beträchtlich, wie die Zusammenstellung am Ende des Rechenbeispiels zeigt:
 
 
Das gesamte Schriftstück finden Sie hier, und wenn Sie wollen, können Sie auch gleich nachprüfen, ob Oberstiftungsrat Bernhard Schmidt (1821-1887), der offenbar etwas von Finanzmathematik verstand, seinerzeit richtig gerechnet hat. Wobei wir freilich nicht wissen, wie er die beim Potenzieren von 1,02 entstehenden krummen Zahlen jeweils gerundet hat. In Zeiten von Wolfram Alpha – der Windows-Rechner tut’s zur Not auch – ist dies viel einfacher als seinerzeit mit Hilfe von Logarithmentafeln und Rechenschiebern. Und wenn Sie Genaueres darüber erfahren wollen, wie die Ablösung von Zehnten und sonstigen Lasten Erzbistum Freiburg im Allgemeinen und in Löffingen im Besonderen ablief, dann dürfen Sie gern die hierüber angefallenen, recht umfangreichen Akten im EAF konsultieren.
 
 
Christoph Schmider
 
Nutzung und Literatur
  • EAF, B 21/425
  • Vollrath Vogelmann: Die Zehnt-Ablösung im Grossherzogthum Baden, ihr Fortgang und ihre Folgen: Nebst dem Zehntgesetz und allen Vollzugsverordnungen und Instruktionen. Karlsruhe 1838.
 
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